ELENA ist kein nettes Mädchen.
Sondern eine Datenkrake par excellence. Sie sammelt z.B
- Bruttoentgelt und Steuerklasse
- Kinderfreibetrag
- Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
- Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
- Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
- Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und –name
- Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
- Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
- Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen,Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
- Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
- Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
- Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
- Grund von Arbeitszeitänderungen
- Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
- Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
- Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
- Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
- Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
- Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
- Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen
(Quelle: https://petition.foebud.org/FoeBuD/informationen-zu-elena)
und führt mit dieser zentralisierten Erhebung von Daten letzten Endes zum gläsernen Arbeitnehmer.
Aber: der FoeBuD organisiert eine Verfassungsbeschwerde dagegen. Beteiligung ist kostenlos, $mensch muß allerdings betroffen sein. Das sind
- Angestellte (auch Minijobber!)
- "arbeitnehmerähnliche Selbständige", die Rentenversicherungsbeiträge zahlen
- Beamte
- Richter_innen
- Berufssoldat_innen
Und es muß diesmal schnell gehen: nur Vollmachten, die bis zum 25.3. eingegangen sind, können verwendet werden.
Richtig und wichtig! Ich werde mich mal als „Contentklauer“ betätigen und das auch auf meinem Senfblog posten.
Mach das 🙂