ELENA ist kein nettes Mädchen.

Sondern eine Datenkrake par excellence. Sie sammelt z.B

  • Bruttoentgelt und Steuerklasse
  • Kinderfreibetrag
  • Angaben zur Tätigkeit, wöchentliche Arbeitszeit
  • Renten-, Sozialversicherungs-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherungabzüge
  • Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, Kirchensteuer
  • Name und Anschrift, Geburtsort, -datum und –name
  • Angaben zu Arbeitgeber und Betrieb
  • Anzahl, Beginn und Ende sowie „Arten“ von Fehlzeiten (z.B. Krankheit, Mutterschutz, Pflegezeit, Elternzeit, Wehrdienst/Zivildienst, usw.)
  • Höhe und Art sonstiger steuerpfl. Bezüge (Weihnachts- u. Urlaubsgeld, zusätzl. Monatsgehälter, Gratifikationen,Tantiemen, Urlaubsabgeltungen, Abfindungen …)
  • Höhe und Art von steuerfreien Bezügen (z.B. Pensionskasse-Zuwendungen durch den Arbeitgeber, Kurzarbeitergeld, steuerfreie Fahrtkostenzuschüsse, Zuschüsse bei Mutterschaft usw.)
  • Zeitpunkt des Beginns sowie voraussichtliches und tatsächliches Ende einer Ausbildung
  • Arbeitgeber-Zuschuss zur freiwilligen Kranken- und Pflegeversicherung
  • Grund von Arbeitszeitänderungen
  • Arbeitsstunden – aufgeschlüsselt in Arbeitsstunden jeder einzelnen Kalenderwoche des Monats
  • Urlaubsanspruch und tatsächlich genommene Urlaubstage, Urlaubsentgelt
  • Angaben zu befristeten Arbeitsverhältnissen
  • Angaben zu Entlassungen und Kündigungen
  • Auskunft über bereits erfolgte Abmahnungen im Vorfeld von Kündigungen
  • Schilderung von „vertragswidrigen Verhalten“ des Angestellten/Arbeiters
  • Vorruhestandsleistungen und -gelder, Abfindungen

(Quelle: https://petition.foebud.org/FoeBuD/informationen-zu-elena) 
und führt mit dieser zentralisierten Erhebung von Daten letzten Endes zum gläsernen Arbeitnehmer.

Aber: der FoeBuD organisiert eine Verfassungsbeschwerde dagegen. Beteiligung ist kostenlos, $mensch muß allerdings betroffen sein. Das sind

  • Angestellte (auch Minijobber!)
  • "arbeitnehmerähnliche Selbständige", die Rentenversicherungsbeiträge zahlen
  • Beamte
  • Richter_innen
  • Berufssoldat_innen

Und es muß diesmal schnell gehen: nur Vollmachten, die bis zum 25.3. eingegangen sind, können verwendet werden.

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